Arbeitszeugnis

Begriff

Das Zeugnis ist eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers über die Umstände des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses. Ein Zeugnis ist für die weitere Bewerbungsphase eines Arbeitnehmers von hoher Bedeutung, weil künftige Arbeitgeber Zeugnisse zur Beurteilung der bisher geleisteten Arbeit eines Bewerbers herangezogen werden. Häufig spielt das Zeugnis schon bei der Entscheidung einen Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, eine enorm wichtige Rolle.

Arten

Zum einen unterscheidet man zwischen einfachen und qualifizierten Arbeitszeugnissen. Während ein einfaches Zeugnis lediglich die Art des Arbeitsverhältnisses und dessen Dauer bestätigt, beinhaltet ein qualifiziertes Zeugnis zudem auch Ausführungen über die Führung und Leistung des Arbeitnehmers. Zum anderen wird auch zwischen einem vorläufigen und einem Endzeugnis differenziert. Ein Endzeugnis wird dem Arbeitnehmer nach der Beendigung des jeweiligen Arbeitsverhältnisses ausgestellt. Ist das Arbeitsverhältnis noch nicht beendet, aber dessen Ende bereits abzusehen, entsteht ein Anspruch auf Ausstellung eines vorläufigen Arbeitszeugnisses, welches den Verlauf des fast vollständigen Arbeitsverhältnisses bescheinigt. Damit kann der Arbeitnehmer sich anderweitig bewerben. Einem Endzeugnis entspricht inhaltlich das Zwischenzeugnis, mit dem Unterschied, dass das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht.

Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses

Rechtsgrundlage für die Erteilung eines Zeugnisses stellen § 630 BGB, § 109 GewO und § 16 BBiG

Beispiele von Zeugnisaussagen und ihre tatsächliche Bedeutung

Die Zeugnisformulierung …

bedeutet tatsächlich

… war immer mit Interesse bei der Sache.

Man kann lediglich feststellen, dass Interesse bestand, nicht aber, dass irgendwelche Leistungen erbracht wurden.

… war ein gutes Vorbild durch seine Pünktlichkeit.

Schlechte Leistungen. Das einzig Bemerkenswerte ist eine Selbstverständlichkeit.

… zeigte ein gutes Einfühlungsvermögen in die Belange der Belegschaft.

Es soll zum Ausdruck gebracht werden, dass, er/sie sich während der Arbeitszeit mit besonderem Eifer um die Kolleginnen bzw. Kollegen gekümmert hat.

… hat zur Verbesserung des Betriebsklimas beigetragen.

Der Arbeitnehmer hatte gegen einen Schluck Alkohol nichts einzuwenden.

… zeigte für seine Arbeit Verständnis.

Der Arbeitnehmer hat nur das Allernotwendigste gearbeitet; er war faul.

… ist immer gut mit ihrem/seinem Vorgesetzen ausgekommen.

Sich dem Vorgesetzten um jeden Preis anpassen

… hat alle Arbeiten ordnungsgemäß erledigt.

Keine Eigeninitiative, ein typischer Bürokrat.

… erledigte die Arbeiten mit großem Fleiß und Interesse.

War eifrig gewesen, aber nicht besonders tüchtig.

…war ein umgänglicher Kollege, eine umgängliche Kollegin.

Die meisten Kolleginnen und Kollegen mochten ihn bzw. sie nicht.

… war tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen.

Unangenehmer Wichtigtuer.

… hat sich bemüht, ihren/seinen Aufgaben gerecht zu werden.

Zwar tun, was man kann, was dann aber zu wenig ist.

… hat unseren Erwartungen entsprochen.

Es wurden durchgehend schlechte Leistungen gezeigt.

… hatte einen Blick für das Wesentliche.

Eine stark ausgeprägte Zielstrebigkeit.

… hatte persönliches Format.

Eine hohe Wertschätzung wird zum Ausdruck gebracht.

… besaß die Fähigkeit, Mitarbeiter/innen zielgerecht zu motivieren.

Eine gute Personalführung wird bestätigt.

Quelle: Dachrodt, Heinz-G. / Engelbert, Volker – Zeugnisse lesen und verstehen, 7. Auflage, Bunt Verlag, 2003 Frankfurt/Main.

Beispiele für Zeugnisformulierungen und dazugehörige Note

Die Zeugnisformulierung…

Entspricht der Benotung

… hat die ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.

sehr gute Leistung (1)

… hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.

sehr gute bis gute Leistung (2)

… hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.

gute Leistung (2)

… hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.

befriedigende Leistung (3)

… hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit erledigt.

befriedigende und ausreichende Leistung (3-4)

… hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt.

ausreichende Leistung (4)

… hat die ihm übertragenen Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt.

mangelhafte Leistung (5)

… hat sich stets bemüht, die ihm übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit zu erledigen.

mangelhafte Leistung (5-6)

… hat sich bemüht, die ihm übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit zu erledigen.

ungenügende Leistungen (6)

Quelle: Dachrodt, Heinz-G. / Engelbert, Volker – Zeugnisse lesen und verstehen, 7. Auflage, Bunt Verlag, 2003 Frankfurt/Main. 

Beispiele für Schlusssätze und deren tatsächliche Bedeutung

Zeugnisaussage

Tatsächliche Bedeutung

… Ausscheiden erfolgt auf eigenen Wunsch.

Das ist eine der neutralen Formulierungen, aus der zu entnehmen ist, dass der Arbeitnehmer von sich aus gekündigt hat.

… Ausscheiden wird mit Bedauern zur Kenntnis genommen.

Es handelt sich um eine gute Mitarbeiterin bzw. um einen guten Mitarbeiter; die Firma bedauert das Ausscheiden.

… Ausscheiden wird mit besonderem Bedauern zur Kenntnis genommen.

Es handelt sich um eine herausragende Mitarbeiterin bzw. einen herausragenden Mitarbeiter, die Firma bedauert das Ausscheiden sehr.

Leider sehen wir uns nicht mehr in der Lage, Herrn .... weiterzubeschäftigen und kündigen zum … das Arbeitsverhältnis.

Hier ist Vorsicht geboten. Man sollte die anderen Formulierungen des Zeugnisses daher aufmerksam lesen.

… Ausscheiden erfolgt aus Gründen der innerbetrieblichen Organisation (oder aus organisatorischen Gründen).

Natürlich kann das Ausscheiden tatsächlich auf organisatorische Gründe zurückzuführen sein. Meistens ist aber damit gemeint, dass man zufrieden ist, den Arbeitnehmer los zu sein, da er ohnehin nicht viel getan hat.

… Ausscheiden erfolgte in beiderseitigem Einvernehmen.

Bei dieser Formulierung ist in jedem Falle Vorsicht geboten. Es soll lediglich zum Ausdruck gebracht werden, dass dem Arbeitnehmer nahegelegt wurde, von sich aus zu kündigen.

Für ihren weiteren Berufsweg wünschen wir Frau … weiterhin viel Glück und Erfolg und danken ihr für die jahrelange erfolgreiche Zusammenarbeit.

Es handelt sich um eine gute Mitarbeiterin, deren Ausscheiden von der Firma bedauert wird.

Quelle: Dachrodt, Heinz-G. / Engelbert, Volker – Zeugnisse lesen und verstehen, 7. Auflage, Bunt Verlag, 2003 Frankfurt/Main.

Beispiel für Ein Zeugnis einer Geschäftsführungssekretärin

ZEUGNIS

Frau Barbara Meier, geboren am 4. Oktober 1966 in Stuttgart, trat am 1. Dezember 1999 als Geschäftsführungssekretärin in unser Unternehmen ein.

Neben den üblichen Arbeiten als Chefsekretärin wie Organisation des Geschäftsführungssekretariats, Korrespondenz nach Diktat und Stichwortangaben, Terminplanung für den Geschäftsführer, Empfang von Besuchern, Telefondienst, Führung von Protokollen und Präsenzlisten bei Aufsichtsratsitzungen, Gesellschaftsversammlungen und Geschäftsführertagungen waren ihr folgende Aufgaben übertragen:

  • Führung und Bearbeitung der Akten für die betriebliche Altersversorgung,

  • Berechnung der Betriebsrenten für die jährliche Pensionsrückstellung in der Bilanz,

  • Bearbeitung der Gruppenunfallversicherung für die leitenden Mitarbeiter.

Frau Meier führte den ihr übertragenen komplexen Aufgabenbereich stets zur vollsten Zufriedenheit der Geschäftsführung aus. Hervorzuheben sind ihre Einsatzfreudigkeit und ihre außerordentlich hohe Belastbarkeit. Technischen Neuerungen gegenüber ist die aufgeschlossen. Auf ihre zügige, umsichtige und gewissenhafte Arbeitsweise konnte sich die Geschäftsführung auch in schwierigen Situationen jederzeit verlassen. Die mit der Tätigkeit als Chefsekretärin verbundene Diskretion hat Frau Meier gegenüber stets gewahrt. Das Unternehmen wurde von ihr immer vorbildlich präsentiert.

Das persönliche Verhalten von Frau Meier gegenüber Vorgesetzen, Mitarbeitern und Kunden unseres Unternehmens war stets einwandfrei.

Frau Meier scheidet aus privaten Gründen auf eigenen Wunsch mit heutigen tag aus unseren Unternehmen aus. Wir bedauern ihre Entscheidung sehr uns danken ihr für ihre bisherige Arbeit. Unsere besten Wünsche begleiten sie für ihre Zukunft.

 

Stuttgart, den 30. September 2004 Heinz Birner Geschäftsführer