Neue Festsetzung des Mindeseinkommens für die Blaue Karte EU / Blue Card 2017

Die Bemessungsgrenzen (Mindestgehalt) für die Blaue Karte EU / Blue Card werden jedes Jahr neu festgelegt.

Für das Jahr 2017 ist folgende Festsetzung erfolgt :

  • Allgemeine Bemessungsgrenze für alle ausländischen Hochschulabsolventen:
    brutto 50.800 € (2016: 49.600 €)  ergibt monatlich ca 4233,33 
  • Hochschulabsolventen in Mangelberufen
    (Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte und IT-Fachkräfte):
    brutto 39.624 € (2016: 38.688 €) €)  ergibt monatlich ca 3302