Die neue Brüssel IIb-VO –Teil I

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10.05.23, 2,5 Stunden
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Das Seminar gab einen Überblick auf die seit dem 1.8.2022 anwendbare VO (EG) 2019/1111 (Brüssel IIb-VO): Dies bezieht sich auf die veränderte Struktur der Verordnung und Änderungen bei der internationalen Zuständigkeit und Anerkennung im Bereich der Ehescheidungen. Die wesentlichen Neuerungen bei der internationalen Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung in Kindschaftssachen sowie in Kindesentführungsfällen wurden angesprochen.

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