Neuregelung: Aufenthaltstitel für Erwerb der EU / EWR Fahrerlaubnis und Beschäftigung von BERUFSKRAFTFAHRINNEN UND –FAHRER gem. § 24a BeschV
Seit dem 1.04 .2020 ist es möglich, einen Aufenthaltstitel zu bekommen um die Fahrerlaubnis für LKWs zu erwerben oder als Berufskraftfahrer beschäftigt zu werden.